Die
Wirtschafts-
prüfung
Wirtschafts-
prüfung
Transparenz, Vertrauen & Sicherheit
Leitbild des wirtschaftsprüfenden Berufs
Leitbild des wirtschaftsprüfenden Berufs
Der wirtschaftsprüfende Beruf wurde im Jahre 1931 durch eine Verordnung geschaffen, die erstmals die Jahresabschlussprüfung durch unabhängige Prüfer vorsah.
Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen (WP), vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen (vBP) üben einen Freien Beruf aus. Sie erbringen auf der Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qualifikation und ihrer beruflichen Sorgfaltspflichten Leistungen unabhängig, persönlich und eigenverantwortlich für ihre Auftraggeber und im Interesse der Öffentlichkeit. Dabei unterliegen sie umfassenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.
WP/vBP nehmen eine wichtige Sicherungsfunktion für die Wirtschaft wahr und schaffen Vertrauen bei Kapitalmarkt, Anteilseignern, Gläubigern und der sonstigen interessierten Öffentlichkeit. WP/vBP führen gesetzliche Jahresabschlussprüfungen und sonstige Pflichtprüfungen durch, die wegen ihrer öffentlichen Bedeutung ausschließlich von WP/vBP vorgenommen werden dürfen. Bei diesen Tätigkeiten sind sie unparteilich sowie berechtigt und verpflichtet, das Berufssiegel zu führen. WP/vBP erbringen weitere Dienstleistungen, wie sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, Unternehmensbewertungen, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, die Gutachter- und Sachverständigentätigkeit in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung, die treuhänderische Verwaltung und die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
WP/vBP erfüllen mit ihrer Berufsausübung hohe ethische und fachliche Anforderungen, die sich aus Gesetzen, Satzungen, nationalen und internationalen Regeln ergeben. WP/vBP unterliegen einer berufsstandsunabhängigen öffentlichen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtskommission. Auf diesen Fundamenten beruht das Vertrauen der Auftraggeber und der Öffentlichkeit.
WP/vBP müssen ein staatliches Examen und einen Berufseid ablegen, verpflichten sich zu kontinuierlicher Fortbildung und unterliegen als gesetzlicher Abschlussprüfer einer regelmäßigen externen Qualitätskontrolle. Sie sorgen für eine angemessene praktische und theoretische Ausbildung des Berufsnachwuchses und dessen Fortbildung. WP/vBP sind sich des besonderen Vertrauens ihrer Auftraggeber und der Öffentlichkeit und der damit verbundenen Verantwortung bewusst.
Die aus Sachverstand und Praxiserfahrung resultierende Kompetenz macht WP/vBP bei privaten und öffentlichen Auftraggebern zu wichtigen Ansprechpartnern bei der Prüfung und der Beratung.
Wirtschaftsprüfung
Freiwillige Jahresabschlussprüfung oder gesetzliche Abschlussprüfung unterschiedlichster Rechtsformen
Wir prüfen ihren Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss gern auf freiwilliger Basis zum Beispiel zur Vorlage eines testierten Jahresabschlusses bei den Kreditinstituten.
Ab einer bestimmten Größenordnung sind Unternehmen bzw. Konzerne jedoch verpflichtet, sich der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung bzw. Konzernabschlussprüfung zu unterwerfen.
Gerne führen wir diese sog. Pflichtprüfung durch.
Gibt es DEN Wert Ihres Unternehmens?
„Der Unternehmenswert wird grundsätzlich als Zukunftserfolgswert ermittelt. In der Unternehmensbewertungspraxis haben sich als gängige Verfahren das Ertragswertverfahren (vgl. Abschn. 7.2.) und die Discounted Cash Flow-Verfahren herausgebildet.“, IDW S1 i.d.F. 2008
Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens anhand der strengen Vorschriften des Instituts der Wirtschaftsprüfer, z.B. IDW S1.
Dabei unterscheiden wir in der Regel folgende Bewertungsanlässe:
- unternehmerische Initiativen, z.B. Kauf/Verkauf
- Gründe der externen Rechnungslegung, z.B. Bewertung von Beteiligungsansätzen,
- gesellschaftsrechtliche oder andere gesetzliche Vorschriften, z.B. Auseinandersetzungsguthaben beim Ausscheiden von Gesellschaftern
- vertragliche Vereinbarungen oder sonstige Gründe
Als Wirtschaftsprüfer werden wir dabei tätig als
- neutraler Gutachter (Ermittlung eines Wertes, der frei von individuellen Wertvorstellungen ist)
- Berater (Findung subjektiver Werte, z.B. einer Preisobergrenze oder Preisuntergrenze)
- Schiedsgutachter/Vermittler (Findung eines Einigungswertes in Konfliktsituationen)
Umfassende Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen ist für uns selbstverständlich.
Wir begleiten Sie auf unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen Gebieten. Die Entwicklung neuer Strategien ist eine wichtige Säule jedes Unternehmens. Der Aufbau von Management-Informationssystemen (Reporting) und internen Kontrollsystemen sind sowohl für die Basis als auch für die Geschäftsführung jedes Unternehmens von wichtigster Bedeutung.
Die Gründung eines Unternehmens, Investitions- und Finanzierungsfragen, Umstrukturierung bestehender Unternehmens- und Konzernstrukturen und Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte – all das sind Tätigkeitsbereiche der Beratung durch Wirtschaftsprüfer.
Kontaktieren Sie uns auch zu folgenden Problemstellungen
- Organisationsberatung;
- Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen;
- Liquiditätsplanung;
- Cash-Flow-Analysen, Bilanz- und Erfolgsanalysen;
- Beratung bei Überschuldung, Erstellung eines Sanierungskonzepts;
- Ergebnisverbesserungsanalysen;
- Aufbau, Gestaltung und Analyse von Kostenrechnungssystemen;
- Buchhaltungsservice (Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung).
Wir beraten Sie gern!
(national und international)
Wir erstellen Ihnen den Jahresabschluss bzw. den Konzernabschluss Ihres Unternehmens nach den nationalen Vorschriften (HGB etc.). Dabei richten wir uns nach den strengen berufsrechtlichen Regeln des IDW, z.B. IDW S7.
Umfassende Erfahrungen aufgrund der Tätigkeiten bei sog. Big Four-Gesellschaften bringen uns das nötige Know-How im Bereich der Konzernrechnungslegung bzw. Konzernjahresabschlussprüfung.
Wir beraten Sie gern im Bereich nationaler Konzernrechnungslegung incl. des dafür notwendigen Reportings zwischen den einbezogenen Unternehmen.
In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch gern auf dem Gebiet der internationalen Rechnungslegung, z.B. IFRS. Falls nötig, nutzen wir gern unsere guten Beziehungen zu den internationalen Prüfungsgesellschaften.
Wir begleiten bzw. beraten Sie bei
- Unternehmensgründungen
- Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen
- Umwandlungen, d.h. Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln
- Sanierungen
- Unternehmenstransaktionen (Kauf, Verkauf, etc.)
- Prospekterstellungen
- Erteilung von Anlagenzertifikaten und Ertragstestaten gem. EEG etc.
- Erteilung von Bescheinigungen nach § 64 EEG
- Erstellung und Prüfung von Compliance Management-Systemen, unter anderem nach IDW PS 980
- etc.
Wir führen z.B. folgende weitere Prüfungen durch:
- die Prüfung zu den oben aufgeführten Sachverhalten
- Makler- und Bauträgerprüfung
- Mittelverwendungsprüfung
- Prospektprüfung
- Prüfung nach Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
- Prüfung öffentlicher Unternehmen
- Prüfung nach § 45a PBefG
- Prüfung von Vollständigkeitserklärungen gem. § 11 VerpackG (PDF Datei)
- Prüfung nach § 64 EEG
- Prüfungen nach § 32 Nr. 1 EnFG zur Nachweisführung im Rahmen eines Antrages auf besondere Ausgleichsregelung nach EnFG
- Testate bezüglich der Aufstellung der umlagepflichtigen Strommengen,
§ 67 Abs. 1 EnFG i.V.m. KWKG und EnWG
Als Treuhänder sind wir z.B. tätig als:
- Verwalter fremden Vermögens
- Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger
- Insolvenzverwalter
- Liquidator
Fragen? Melden Sie sich gerne!
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!
Per E-Mail an info@kanzlei-sassen.de oder rufen Sie uns an unter: 04943 92 29-0.