Die
Steuer-
beratung
Steuer-
beratung
Verschwiegenheit & Kompetenz
Leitbild für den Beruf des Steuerberaters
Leitbild für den Beruf des Steuerberaters
„Wir Steuerberater üben unseren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend aus. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, unsere staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten haben wir eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten wir unsere Mandanten partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Als attraktiver Arbeitgeber unterstützen wir mit unseren kompetenten Mitarbeitern bei der Analyse komplexer Aufgaben, bei unternehmerischen Entscheidungen und deren Umsetzung. Wir sind Wegbereiter der Digitalisierung bei betrieblichen Prozessen und gestalten Zukunft.“
„Wir Steuerberater üben unseren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend aus. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, unsere staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten haben wir eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten wir unsere Mandanten partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Als attraktiver Arbeitgeber unterstützen wir mit unseren kompetenten Mitarbeitern bei der Analyse komplexer Aufgaben, bei unternehmerischen Entscheidungen und deren Umsetzung. Wir sind Wegbereiter der Digitalisierung bei betrieblichen Prozessen und gestalten Zukunft.“
Steuerberatung
Umfassende Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen ist für uns selbstverständlich.
Das gilt unter anderem auch für Ihre Fragen bezüglich:
- Informationen über aktuelle Rechtsprechung
- Erfahrungswerte bei Betriebsprüfungen
- Existenzgründung
- Rechtsformwahl
- Stiftungen (Stiftungsartenwahl, Steueroptimierung)
- Öffentliche Unternehmen (Beratung und Prüfung)
- Finanz- u. Investitionsplanung / Absicherung
- Fördermittel / Bankgespräche
- Unternehmenskauf und -verkauf
- Unternehmensnachfolge
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Arbeitnehmerberatung
- Virtuelle Währungen, beispielsweise Bitcoin
BUCHHALTUNG
Wir erledigen für Sie sämtliche Buchhaltungsarbeiten für alle Branchen, insbesondere:
- Gewerbebetriebe
- Freiberufler
- Landwirtschaft
mit monatlichen internen & externen betriebswirtschaftlichen Auswertungen.
Gern übernehmen wir im Zuge der Buchführung Ihr gesamtes Mahnwesen.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen fertigen wir individuell nach Ihren Wünschen oder nach Vorgaben des DATEV-Systems.
Bei der vollständige Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung inklusive Betreuung sämtlicher gesetzlicher Prüfungen übernehmen wir gerne z.B.
- Lohnsteueraußenprüfungen durch das Finanzamt
- Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund
- Berufsgenossenschaftsangelegenheiten
- Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit
- Zollamtssachverhalte
- und einiges mehr …
Auch für Sie möchten wir einen Erstattungsbetrag ausrechnen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns und wir versprechen Ihnen, Ihre Steuererklärung umgehend zu bearbeiten.
Von Januar bis April sind wir auch am Sonnabend von 8.00 – 12.00 Uhr für Sie da.
Die steuerliche Beratung von Arbeitnehmern umfaßt auch:
- die Erstellung der Einkommensteuererklärung
- die Beratung zur optimalen Steuerklassenwahl bei Ehegatten
- den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- die Wahl der optimalen Veranlagungsart
Die Grundsteuerreform 2022 kommt. Alle Eigentümer eines Grundstückes (privat genutzt, betrieblich, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich) müssen im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer für ihre Grundstücke in elektronischer Form beim Finanzamt einreichen.
Für Grundstücke in Niedersachsen werden Sie dazu ab Ende Mai 2022 von der Finanzverwaltung per Post aufgefordert. Andere Bundesländer gehen ähnlich vor oder werden dies in Form einer Allgemeinverfügung im Internet vornehmen.
Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Zusammenstellen benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.
Eine Auflistung der benötigten Unterlagen je nach Lage des Grundstücks finden Sie hier (PDF).
Kommen Sie einfach auf uns zu oder reichen Sie direkt Ihre Unterlagen bei uns ein. Wir unterstützen Sie gerne und können auch die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen.
Im Jahre 1978 wurde Herrn Adolf Sassen die Bezeichnung “Landwirtschaftliche Buchstelle” verliehen. Diese Bezeichnung führt aufgrund des erfolgreichen Fachkundenachweises seit dem Jahr 2016 auch Herr Henning Sassen.
Mit mehreren Mitarbeitern bieten wir folgende Leistungen für Landwirte an:
- Buchführungen
- Jahresabschlüsse
- Steuererklärungen
- sämtliche Beratungen unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des Steuerrechts, betriebswirtschaftlicher Aspekte, z.B. von Investitionen und Finanzierungen, der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
Fragen? Melden Sie sich gerne!
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!
Per E-Mail an info@kanzlei-sassen.de oder rufen Sie uns an unter: 04943 92 29-0.